Was tun wenn...

 

Begleitung - Ermutigung - Unterstützung

Ihr Gemeindepfarrer ist für Sie da in Glaubens- und Lebensfragen. Scheuen Sie sich nicht ihn anzusprechen, wenn Sie das Bedürfnis für ein vertrauliches Gespräch haben. 
 

Taufe

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, melden Sie sich bitte im Pfarramt. 
Ihr Gemeindepfarrer vereinbart mit Ihnen ein persönliches Gespräch, in dem Fragen rund um die Taufe im Mittelpunkt stehen.  
Dokumente, die Sie zur Taufe brauchen, sind:
Die Geburtsurkunde des Täuflings, das Stammbuch der Eltern (falls vorhanden), für jede Patin/jeden Paten einen Patenschein. Der Patenschein ist bei der Kirchengemeinde des Wohnorts der Patin/des Paten erhältlich.
 
 

Konfirmation

Die Konfirmation ist Tauferinnerung und Segnung der Jugendlichen in einer besonderen Lebensphase. Im Konfirmandenunterricht und in den Gottesdiensten lernen die Jugendlichen die Grundlagen des christlichen Glaubens und der Kirchengemeinde kennen.
Zum Konfirmandenunterricht können Jugendliche kommen, die zum Zeitpunkt der Konfirmation in der 8. Klasse sind.
Wenn jemand noch nicht getauft ist, so kann dies in der Konfirmandenzeit geschehen.
 
 

Trauung

Sie planen Ihre Hochzeit und wollen dies auch in einem Gottesdienst feiern?
Bitte klären Sie frühzeitig mit dem Pfarrbüro Ihren Wunschtermin ab - möglichst, bevor alles andere festgelegt ist!
Für eine Anmeldung zur Trauung werden Ihre Taufdaten sowie das Stammbuch für die Daten der standesamtlichen Trauung benötigt.
Für Paare mit verschiedenen Konfessionen können Ökumenische Trauungen vereinbart werden. In diesem Fall informieren Sie sich bitte auch beim Pfarrbüro Ihrer römisch-katholischen Kirchengemeinde. 
 

Beerdigung

Wenn Sie einen Trauerfall in Ihrer Familie haben, können Sie sich direkt ans Pfarrbüro wenden oder über das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl mit Pfarrer Allgeier Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie Begleitung wünschen, bevor die Verstorbene/der Verstorbene von zu Hause abgeholt wird, melden Sie sich bitte bei Pfarrer Allgeier oder im Pfarrbüro.
Alle Angelegenheiten des Trauergottesdienstes bespricht Ihr Gemeindepfarrer persönlich mit Ihnen.
Jedes Mitglied der Evangelischen Kirchengemeinde hat ein Recht auf eine kirchliche Bestattung.
 

Zurück zur Kirche

Wir freuen uns über jede und jeden, der wieder in die Kirche eintreten will. Am besten ist es, wenn Sie sich direkt beim Pfarrer über das Pfarrbüro melden.
Nachdem Sie einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt haben, beschließt der Kirchengemeinderat darüber.
Nach Absprache kann der Wiedereintritt auch in einem gottesdienstlichen Rahmen gefeiert werden, wenn Sie dies wünschen.